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In photovoltaischen oder Solarstromanlagen wird mit Hilfe von in Solarmodulen integrierten Solarzellen die Sonneneinstrahlung in Strom umgewandelt. Dieser Solarstrom ist zunächst Gleichstrom und muss zur Anwendung mittels Wechselrichter transformiert werden. Man unterscheidet grundsätzlich Insel- von netzgekoppelten Photovoltaik- oder PV-Anlagen. Die Inselanlagen („solar home systems“) kommen in netzfernen Gegenden zur Anwendung, in Deutschland werden fast ausschließlich netzgekoppelte Anlagen installiert. Aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist trotz Netzkopplung der direkte Eigenverbrauch des Solarstroms vorrangiges Ziel. Insbesondere in Betrieben und industriellen Prozessen, bei denen ein kontinuierlicher Strombedarf vorliegt, bieten Solarstromanlagen eine gute Möglichkeit, den Stromverbrauch zu reduzieren und für langfristig kalkulierbare Energiekosten zu sorgen. Aufgrund des in 2000 in Kraft getretenen Erneuerbaren Energien Gesetzes entwickelte sich der Photovoltaik-Markt in Deutschland rasant. Dies führte unter anderem dazu, dass die Investitionskosten deutlich gesunken sind und heute Solarstrom zu ca. 10 Cent pro Kilowattstunde produziert werden kann.

Voraussetzungen für eine sinnvolle Solarstromnutzung

Neben einer günstig ausgerichteten und nutzbaren Dachfläche (Statik!) ist es für den wirtschaftlichen Betrieb einer Photovoltaik-Anlage von zentraler Bedeutung, wenn insbesondere in den Sommermonaten ein über den Tag gleichmäßig verteilter kontinuierlicher Stromverbrauch vorlegt. Da das Stromverbrauchsprofil und die Lastspitzen Einfluss auf die sinnvolle Anlagengröße haben, ist eine möglichst genaue Kenntnis der zeitlichen Verteilung und Stromlasten über den Tag, die Woche und im Jahresverlauf sinnvoll und notwendig. Will man nicht auf Standardwerte zurückgreifen, sind derartige Verbrauchsprofile Voraussetzung für eine angepasste Anlagenauslegung. Zur Messung des Stromverbrauchs können entsprechende Datenlogger und die dazugehörige Messtechnik temporär eingesetzt werden, um typische Lastgänge zu erfassen.

Betriebe, die sogenannte Lastgangkunden sind (Entnahmestelle liegt im Niederspannungsnetz und der Jahresenergiebezug übersteigt 100.000 kWh), können viertelstündige Leistungsmessungen für eine weitere Verarbeitung beim Energieversorger beantragt werden.

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