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Meist werden nur die Brennstoffkosten als Wärmekosten gerechnet. Ein Wirtschaftlichkeitsvergleich fossiler versus erneuerbarer Heizungssysteme berücksichtigt die gesamten Kosten über die technische Nutzungsdauer berücksichtigt inkl. der jährlich steigenden CO2-Abgaben und Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die Kosten für Raumwärmebedarf in Werkstatt und Büro umfassen Investitionen in Wärmeerzeugung und Wärmeverteilung inkl. Wartung und Reparaturen, regelmäßige Reinigung und Abgasmessung (Holzbrennstoffe) sowie für Brennstoffe und, Strombedarf unter Berücksichtigung des Gesamtwirkungsgrades.

Obwohl nur wenige Brennstofftypen verfügbar sind, gibt es viele Detaillösungen, um Energie, Emissionen und Geld einzusparen, vor allem durch Optimierung, Kombination und Wärme-/ Kälterückgewinnung vorhandener Raum- und Prozessenergiebedarf, Raumluft- und Absaugtechnik.


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Je nach Gewerk wird Wärme für verschiedene Zwecke durch eine Zentralheizung oder separate Heizsysteme für Raumwärme und Warmwasser erzeugt. Daneben gibt es weitere Wärme- / Kältebedarfe, die häufig nicht in einem Gesamtwärmekonzept berücksichtigt sind, wie z.B. Prozesswärme und -kälte, Raumlufttechnik, Absaugtechnik oder Abwärmenutzung:


  • Raumwärme für Werkstatt, Büro- und Sozialräumen laut Arbeitsstättenverordnung,

  • Warmwasseraufbereitung, z.B. zum Händewaschen oder Duschen;

  • → Prozesswärme* zur Erzeugung und Veredelung von Produkten / Dienstleistungen, wie z.B. Lackieren, Backen, Textilreinigen, Haarewaschen;

  • Kälte-/ Kühltechnik z.B. in Fleischereien;

  • Raumlufttechnik (RLT) zum Kühlen, Wärmen, Filtern, Be- und Entfeuchten sowie Austauschen von Innenraumluft zur Einhaltung von Einhalten von Luftgrenzwerten wie z.B. CO2;

  • Absaugtechnik für Materialstaub und -späne, z.B. Holz- Stein- oder Metallverarbeitung, oder Schweißgase in der Metallverarbeitung sowie Lösemittel und Farbpartikel in der Oberflächenbeschichtung von Lackierbetrieben, z.B. in Karosseriebauer, Tischler, zur Einhaltung von Arbeitsplatzgrenzwerten in der Atemluft.

  • Abwärme bzw. Wärme-/ Kälterückgewinnung: Durch den Einsatz von Maschinen, Druckluft-, Kälte-, Absauganlagen oder Prozesswärme sowie RLT-Technik entsteht (unvermeidbare) Abwärme unterschiedlicher Temperaturen und Wärmemengen, die zurückgewonnen und zur Unterstützung der Wärmeerzeugung genutzt werden können.



Durch nachträgliche Wärmedämmung der Gebäudehülle und Austausch alter Fenster, Türen, Tore, kann der Energieverbrauch deutlich reduziert werden.

Wer in moderne Wärmeerzeugung und -verteilung investieren möchte, sollte die Gesamtkosten aus Brennstoff, Strom, Investition, Wartung und Reparatur über die technische Nutzungsdauer mit alternativen Lösungen vergleichen.  


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Für Investitionen in Maßnahmen zur energieeffizienten und erneuerbaren Wärmeerzeugung lohnt es sich zu prüfen, ob Fördermittel in Anspruch genommen werden können. Hierzu können Sie sich über Berater der Handwerksorganisationen oder Energieeffizienzexperten informieren oder aktuelle Fördermöglichkeiten in Förderdatenbanken recherchieren (siehe Tabelle, Stand Jan. 2024).


Maßnahme

Fördermittelprogramm

Wärmedämmung: Außenwände, Fenster, Außertüren, Hallentore, Dach

BAFA - Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)  

Heizungsoptimierung

BAFA - Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Abwärmenutzung

BAFA - Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Erneuerbare Raumwärmeerzeugung

BAFA - Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Erneuerbare Prozesswärmeerzeugung

BAFA - Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

Tab. 1: Fördermittelprogramme zur energieeffizienten und erneuerbaren Wärmeerzeugung (Stand: Feb. 2024)


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Um 1 Liter Wasser (1 m3 Luft) um 1 Kelvin zu erwärmen, wird ~1,16 Wh (~0,28 Wh) Wärmeenergie benötigt (Wärmerechner siehe: www.endenergie.de). Bei der Wärmeerzeugung und Wärmeverteilung (z.B. über Heizkörper oder Gebläse) können bis zu 40% Wärmeenergie, Kosten und CO2 durch Optimierungen oder effizientere Technik eingespart werden.


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Schritt 1: Jährlichen Energieverbrauch erfassen (→ Registrieren Sie sich kostenlos unter www.energie-tool.de). Wenn möglich, den Wärmeverbrauch für Prozess-, Raumwärme und Warmwasser separat erfassen.

Schritt 2: Fragen Sie die kostenlose Energieberatung Ihrer Handwerksorganisation an für Hinweise auf Optimierung der Wärmeerzeugung und -verteilung im Betrieb:


  • Wie viel Energie wird insgesamt im Jahr verbraucht?

  • Welches sind die bedeutenden Wärmeverbraucher?

  • Gibt es ungenutzte Abwärme im Betrieb, z.B. Prozessen wie Backen, Kochen, Reinigen, Kochdunst-, Rauch-, Späne- oder Farbnebelabsaugen, Drucklufterzeugung, Kühl- und Kälteerzeugung?



Schritt 3: Informieren Sie sich über Fördermöglichkeiten zu


  • Heizungsoptimierung und Effizienzmaßnahmen

  • erneuerbarer Raumwärmeerzeugung

  • erneuerbarer Prozesswärmeerzeugung



Schritt 4: Austausch / Ergänzung der alten Heizung und Wärmeverteilung durch moderne Heiztechnik mit erneuerbarer Energie, um CO2-Abgaben und -Emissionen zu sparen.


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Mit Öl, Gas oder Pellets betriebene Heizkessel können ihre Leistung modulieren bzw. ihre Verbrennungsleistung regeln; Festbrennstoffkessel können lediglich bis 30% ihrer Nennleistung modulieren bzw. auf bedarfsgerechte Wärmebedarf anpassen. Durch Einbau eines Pufferspeichers kann der Kessel bei voller Leistung besonders effizient und emissionsarm brennen. Bei Ölheizungen kann durch einen Pufferspeicher das elektrische Zünden sowie Vorwärmen des Öls reduziert werden.

Bei Festbrennstoffkesseln (Kohle, Hackschnitzel, Stückholz) ist ein bedarfsgerechter Pufferspeicher unerlässlich.

Pufferspeicher sollten jeweils getrennt installiert werden für Warmwasser und Raumwärmeheizung, Denn durch die Kombination eines integrierten Pufferspeichers für Warmwasser und Niedertemperaturheizung wird im Sommer ungenutzte Wärme oberhalb 55°C (Legionellentemperatur) an die Umgebung abgegeben und die Betriebszeit der Heizung unnötig verlängert. Ein separater Pufferspeicher für die Raumwärmeheizung und -verteilung i.V.m. einer separaten und bedarfsgerechten Warmwasseraufbereitung hilft Wärmeenergie und CO2 zu sparen.

 

 


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Durch eine effiziente Wärmeverteilung kann Energie gespart und Erneuerbare Energien wirksam eingesetzt werden. Lufterhitzer heizen den Raum in der Fläche und Höhe sehr ungleichmäßig auf: die warme Luft sammelt sich unter der Decke. Neben hohen Brennstoffkosten verursachen sie unnötig Luftbewegung und Staub.

 


  • Flächenheizungen wie Wand-, Decken-, Fußbodenheizung oder Strahlungsheizkörper übertragen die Wärme wirkungsvoller als Gebläseheizungen oder normale Heizkörper. Sie eignen sich besonders für den Wechsel zu erneuerbaren Heizsystemen mit niedriger Vorlauftemperatur.

  • Mit Gas betriebene Dunkelstrahler sind deutlich wirkungsvoller als direkt mit Gas oder mit Wasser beheizte Gebläseheizungen. Innovative Dunkelstrahler können zudem mit PV-Strom betrieben oder auf Wasserstoff umgerüstet und bei geöffneten Hallentoren automatisch abgeschaltet werden.

  • Für das Beheizen von Arbeitsbereichen, z.B. zum Kommissionieren in Lagerhallen oder in Schweißarbeitsbereichen, können Dunkelstrahler, Infrarotheizungen, Wandheizungen oder Deckenstrahlungsheizplatten gezielt eingesetzt werden.

  • Kombi-Pufferspeicher für Raumwärme und Warmwasser strahlen außerhalb der Heizperiode Wärme oberhalb von 55°C (Legionellen-Temperatur) ab. Warmwasser kann unabhängig von der Zentralheizung bedarfsgerecht und effizient und ggf. mit erneuerbaren Energien (u.a. Warmwasser-Wärmepumpe) aufbereitet werden.

  • Wärmepumpenheizungen können mit Öl-/ Gasheizungen kombiniert werden und mehr als 65% des Jahreswärmebedarfes abdecken. Dadurch können fossile Brennstoffe und CO2 eingespart werden. Öl-/ Gasheizungen werden bei besonders kalten Außentemperaturen bzw. zur Abdeckung von Spitzenlast, z.B. für Prozessluft in Lackierräumen, hinzugeschaltet.

  • Der Einsatz von Holz als Brennstoff stellt besondere Anforderungen an Feuerungsanlagen, Wärmeverteilung und -speicherung und Betreiber. Nachfolgend finden Sie herstellerneutrale Marktübersichten zu



Scheitholzvergaser-/ Kombikessel: Marktübersicht Scheitholzvergaserkessel/Kombikessel 2020 (fnr.de)

Hackschnitzelfeuerungen: https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/technik/pdf/broschuere-hackschnitzelheizungen.pdf

Pelletfeuerungen: https://mediathek.fnr.de/media/downloadable/files/samples/m/u/mu_pellet2013_web.pdf

Betriebe der Holzverarbeitung dürfen nach 1. BImSchV, § 3, Nr. 1 Abs. 1, Nr. 4-7 und § 5, Abs. 2 naturbelassene sowie beschichtete oder geklebte Holzreste aus der Produktion in Anlagen ab 30 kW Nennleistung einsetzen, wenn diese nicht aus Abbruch oder Sperrmüll stammen oder halogenorganische Verbindungen oder chemisch vorbeugende Holzschutzmittel bzw. Brandschutzmittel enthalten.


Umwälzpumpe
Umwälzpumpe
Copyright: HwK Koblenz



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Durch nachfolgende Optimierungsmaßmahmen können bei der Wärmeerzeugung und -verteilung bis zu 25% Energie gespart werden:


  • Hydraulischer Abgleich

  • Einstellung der Heizkurve

  • Wärmedämmung von Rohrleitungen

  • Austausch ineffizienter Heizungspumpen

  • Anpassen der Pumpenleistung

  • Anpassung der Vorlauftemperatur

  • Absenkung der Rücklauftemperatur in Wärmenetzen

  • Optimierung von Wärmepumpen

  • Einbau eines Pufferspeichers, vor allem bei Pellet-, Hackschnitzel, Späne- und Stückholzfeuerungen, damit der Kessel unter Volllast emissionsarm und effizient brennen kann.

  • Einbau von Flächenheizungen (Wand-, Decken-, Fußbodenheizungen)-, Niedertemperaturheizungen und Wärmespeichern;

  • Einbau von Mess-, Steuer-, Regelungstechnik;




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Das geänderte Gebäudeenergiegesetz (GEG) Gesetz gilt ab 1.1.2024. Ab 2045 müssen alle Heizungen vollständig mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Die wichtigsten Regelungen für Betriebe im Überblick:


  • Vor 1991 installierte sowie ab 1991 installierte und mehr als 30 Jahre alte Öl- oder Gas-Heizkessel dürfen nicht mehr betrieben werden, es sei denn, es handelt sich um Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie um heizungstechnische Anlagen mit < 4 kW oder > 400 kW Nennleistung.

  • In Neubaugebieten müssen neu installierte Heizungen mit mindestens 65% erneuerbaren Energien betrieben werden, z.B. Wärmepumpe, Solarthermie, Biomassefeuerung.

  • Für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken dürfen in Gemeinden ab 100.000 Einwohner bis zum 30.06.2026 und in Gemeinden < 100.000 Einwohner bis zum 30.06.2028 noch Heizungen eingebaut werden, die die Anforderungen des GEG von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien nicht erfüllen. Liegt ein Wärmeplan schon früher vor und befindet sich das Gebäude in einem Gebiet, das zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet ausgewiesen wurde, müssen die GEG-Anforderungen einen Monat nach Bekanntgabe dieser Entscheidung angewendet werden. Liegt in der Gemeinde nach dem oben genannten Stichtag keine Wärmeplanung vor, gelten trotzdem die GEG-Regelungen zum Heizungstausch.

  • Bestehende Heizungen sind von den Regelungen des GEG und des Wärmeplanungsgesetz nicht betroffen und können weiterhin genutzt werden. Auch bei Reparaturen ist kein Heizungsaustausch erforderlich.

  • Der Übergang zu erneuerbaren Energien ist technologieoffen. Bei Heizungstausch oder Neuinstallation sind verschiedene Systeme möglich: Anschluss an ein Wärmenetz, elektrische Wärmepumpe, Stromdirektheizung (z.B. Infrarotheizung), Biomasse-Heizung, Hybridheizung, also eine Kombination aus Gas-/ Ölheizung mit erneuerbaren Energien, eine mit Solarthermie kombinierte Heizung, „H2-ready“-Gasheizung sofern ein rechtsverbindlicher Plan für eine Wasserstoffinfrastruktur vorliegt sowie andere Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien mit rechnerischem Nachweis von 65% erneuerbare Energien.

  • Ab 2024 installierte Öl- oder Gasheizungen müssen zunehmend erneuerbare Öle oder Gase verwenden: 15% ab 2029, 30% ab 2035, 60% ab 2040, 100% ab 2045 (dann sind fossile Brennstoffe nicht mehr zulässig).

  • Das GEG sieht Ausnahmen, Übergangsfristen und Härtefallregelungen vor.

  • Quelle: GEG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)



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