Durch eine effiziente Wärmeverteilung kann Energie gespart und Erneuerbare Energien wirksam eingesetzt werden.
Lufterhitzer heizen den Raum in der Fläche und Höhe sehr ungleichmäßig auf: die warme Luft sammelt sich unter der Decke. Neben hohen Brennstoffkosten verursachen sie unnötig Luftbewegung und Staub.
- Flächenheizungen wie Wand-, Decken-, Fußbodenheizung oder Strahlungsheizkörper übertragen die Wärme wirkungsvoller als Gebläseheizungen oder normale Heizkörper. Sie eignen sich besonders für den Wechsel zu erneuerbaren Heizsystemen mit niedriger Vorlauftemperatur.
- Mit Gas betriebene Dunkelstrahler sind deutlich wirkungsvoller als direkt mit Gas oder mit Wasser beheizte Gebläseheizungen. Innovative Dunkelstrahler können zudem mit PV-Strom betrieben oder auf Wasserstoff umgerüstet und bei geöffneten Hallentoren automatisch abgeschaltet werden.
- Für das Beheizen von Arbeitsbereichen, z.B. zum Kommissionieren in Lagerhallen oder in Schweißarbeitsbereichen, können Dunkelstrahler, Infrarotheizungen, Wandheizungen oder Deckenstrahlungsheizplatten gezielt eingesetzt werden.
- Kombi-Pufferspeicher für Raumwärme und Warmwasser strahlen außerhalb der Heizperiode Wärme oberhalb von 55°C (Legionellen-Temperatur) ab. Warmwasser kann unabhängig von der Zentralheizung bedarfsgerecht und effizient und ggf. mit erneuerbaren Energien (u.a. Warmwasser-Wärmepumpe) aufbereitet werden.
- Wärmepumpenheizungen können mit Öl-/ Gasheizungen kombiniert werden und mehr als 65% des Jahreswärmebedarfes abdecken. Dadurch können fossile Brennstoffe und CO2 eingespart werden. Öl-/ Gasheizungen werden bei besonders kalten Außentemperaturen bzw. zur Abdeckung von Spitzenlast, z.B. für Prozessluft in Lackierräumen, hinzugeschaltet.
- Der Einsatz von Holz als Brennstoff stellt besondere Anforderungen an Feuerungsanlagen, Wärmeverteilung und -speicherung und Betreiber. Nachfolgend finden Sie herstellerneutrale Marktübersichten zu
Scheitholzvergaser-/ Kombikessel: Marktübersicht Scheitholzvergaserkessel/Kombikessel 2020 (fnr.de)
Hackschnitzelfeuerungen: https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/technik/pdf/broschuere-hackschnitzelheizungen.pdf
Pelletfeuerungen: https://mediathek.fnr.de/media/downloadable/files/samples/m/u/mu_pellet2013_web.pdf
Betriebe der Holzverarbeitung dürfen nach 1. BImSchV, § 3, Nr. 1 Abs. 1, Nr. 4-7 und § 5, Abs. 2 naturbelassene sowie beschichtete oder geklebte Holzreste aus der Produktion in Anlagen ab 30 kW Nennleistung einsetzen, wenn diese nicht aus Abbruch oder Sperrmüll stammen oder halogenorganische Verbindungen oder chemisch vorbeugende Holzschutzmittel bzw. Brandschutzmittel enthalten.